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Anpassung des Energieförderprogramms per 01.01.2022

Bereits seit 2012 fördert die Gemeinde Entlebuch den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte. Per 1. Januar 2022 wird die Frist für die Einreichung der Gesuche von 60 auf 90 Tage seit Kaufdatum erhöht. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Eine weitere Änderung besteht darin, dass der Kauf von Standby-Geräten und Kaffeemaschinen mangels Nachfrage nicht mehr gefördert wird.

Gesuchsformulare für den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte, welche auf der Website www.topten.ch aufgeführt sind, müssen mit einer Kopie der Kaufquittung bei der Gemeindebuchhaltung eingereicht werden.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie die Formulare können unter www.entlebuch.ch (Verwaltung / Energie / Energieförderprogramm) heruntergeladen werden. Bei Fragen steht die Buchhaltung (Tel. 041 482 02 60 / buchhaltung-ahv@entlebuch.ch) gerne zur Verfügung.

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