Aquarium- und Gartenteichlebewesen gehören nicht in unsere Gewässer
Wuchernde Aquarienpflanzen, ausgesetzte Schildkröten, eingeschleppte Krankheiten: Wer gebietsfremde Tiere oder Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur entlässt, riskiert erhebliche Schäden für Biodiversität und Infrastruktur – und macht sich strafbar. Der Kanton Luzern zeigt deshalb gemeinsam mit weiteren Kantonen, worauf man beim Anlegen eines Aquariums oder Gartenteichs achten sollte und was zu tun ist, wenn man Tiere oder Pflanzen nicht weiter halten kann oder will.
Empfehlungen für Aquarien- und Gartenteichbesitzende
Der wichtigste Grundsatz: Schon vor der Anschaffung sollte man sich fragen, ob genügend Zeit für Pflege und Unterhalt vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten – etwa in den Ferien – überbrückt werden können.
Empfehlungen vor der Anschaffung:
· Die Entscheidung für ein Tier oder einen Gartenteich sorgfältig abwägen.
· Dafür sorgen, dass keine Lebewesen aus dem vorgesehenen Teich oder Aquarium entkommen können.
· Keine Tiere oder Pflanzen von Auslandreisen mitbringen.
Empfehlungen, falls Tiere oder Pflanzen nicht mehr gehalten werden können:
· Im Bekanntenkreis oder über seriöse Plattformen ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
· Falls keine Lösung gefunden wird: Eine Tierarztpraxis aufsuchen für eine tierschutzkonforme Tötung des Tieres.
· Wasserpflanzen über den Kehricht oder eine professionelle Kompostieranlage entsorgen.
· Aquarienwasser ausschliesslich über das Abwasser entsorgen – nicht in Regenwasserschächten. Diese gelangen in der Regel ungereinigt in ein öffentliches Gewässer
An der Kampagne beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein.