Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
In unserer Region gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50m): das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt. Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt "Achtung Feuerverbot" oder die Informationsseite des Kantons.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Einwohnergemeinde Pieterlen veröffentlicht.