Waldbrandgefahr

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene bis auf Weiteres ab Freitag, den 19. Juni, gesperrt sind.

Von der Allgemeinverfügung sind die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schwetzingen und Walldorf betroffen.

Der Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt ist in der Allgemeinverfügung nicht aufgeführt und daher nicht unmittelbar von der angeordneten Einschränkung betroffen.

Unabhängig davon bittet der GVV alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der anhaltenden Trockenheit um besondere Vorsicht im Wald und in Waldnähe mit dem Umgang mit Feuer.

Eine kleine Zündquelle ist bereits ausreichend, größere Brände auszulösen. Deshalb sollte offenes Feuer vermieden und Grillplätze nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften genutzt werden. Bitte entsorgen Sie auch keinesfalls Ihre Zigarettenreste im oder in der Umgebung des Waldgebiets.

Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:

https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E-1417419853/3989805/AV_Sperrung_Grillstellen_Rheintal_sig.pdf

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.