Verkehrspolizeiliche Anordnung vom 29. Juni 2026
Mitteilende Behörde: Gemeinderat Frenkendorf
Örtlichkeiten:
Frenkendorf:
- Hofmattweg bis Einmündung Hülftenstrasse
- Fasanenstrasse Abschnitt Schulanlage Egg
- Parzelle 497, Schulanlage Egg, Parkplätze
- Neufeldstrasse
- Schulstrasse ab Mühlackerstrasse/Gartenstrasse bis zur Abzweigung Neufeldstrasse
Massnahme:
Hofmattweg:
- Halteverbot mit zeitlicher Einschränkung in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 07.30 – 08.30 Uhr und 11.30 – 14.00 Uhr. Im Bereich ab Hofmattweg, Haus Nr. 19 bis zur Einmündung in die Hülftenstrasse.
- Aufhebung der Parkfelder im Bereich Einmündung in die Hülftenstrasse.
- Bodenmarkierungen und Hinweisschilder Gefahrensignal «Kinder» mit Zusatz «Schule».
Parzelle 497, Parkplätze Schulanlage Egg:
- Parkverbot auf den Parkplätzen der Primarschule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 – 16.00 Uhr. Hinweis: Parkieren nur für Berechtigte (mit Parkkarte).
- Parkkarten für berechtigte Lehrpersonen der Primarschüler für kostenpflichtige Parkplätzte.
Neufeldstrasse:
- Halteverbot mit zeitlicher Einschränkung in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 07.30 – 08.30 Uhr und 11.30 – 12.30 Uhr. Das Halteverbot gilt auf der ganzen Neufeldstrasse.
- Abgabe von Parkkarten an berechtigte Anwohnende der Neufeldstrasse sowie deren Besucher*innen.
- Bodenmarkierungen und Hinweisschilder Gefahrensignal «Kinder» mit Zusatz «Schule».
- Parkkarten für berechtigte Kindergartenlehrpersonen für kostenpflichtige Parkplätzte, zugewiesen auf Gemeinde-Parzelle 112 an der Schulstrasse.
Schulstrasse:
- Halteverbot mit zeitlicher Einschränkung in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 07.30 – 08.30 Uhr und 11.30 – 12.30 Uhr. Das Halteverbot gilt ab der Mühlacker- Gartenstrasse auf der Schulstrasse bis zur Abzweigung in die Neufeldstrasse.
Standorte der Signalisation gemäss Plänen:
- Massnahmen Elterntaxi Bereich Schule Egg
- Massnahmen Elterntaxi Bereich Kindergarten Neufeldstrasse
Begründung:
Grundlage GRB Nr. 43 vom 2. März 2026 mit Zwischenstand geplante Massnahmen und GRB Nr. 145 vom 29. Juni 2026 mit Verabschiedung Massnahmen
Gesetzliche Grundlagen:
- BG über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG)
- SSV vom 5.9.1979
- Gemeindegesetz 28.5.1970 (Stand 1.1.2015)
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