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Feuerverbot

In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt.


Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.


Weitere Informationen finden Sie im Anhang.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.
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