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Feuerverbot

In folgenden Regierungsstatthalterämtern des Kantons Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m):

  • Berner Jura
  • Biel / Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau


In diesen Regionen der Waldbrandgefahr Stufe 4 gilt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: Das Entfachen von Feuer im Freien ist bis auf Widerruf untersagt. Das Feuerverbot gilt auch auf Privatgrund. In allen anderen Regionen ist höchste Vorsicht geboten.


Weitere Details entnehmen Sie dem Merkblatt Feuerverbot.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Sutz-Lattrigen veröffentlicht.
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