Neue Corona Regeln vom 27.12.2021!!!
Patienten müssen KEINEN negativen Corona-Test oder Impfung oder Genesenen Nachweis in einer therapeutischen Praxis, wozu auch die Podologie und Heilpraktiker gehört, vorlegen um eine medizinisch notwendige Leistung in Anspruch zu nehmen.
Zur Klarstellung: Die therapeutische Tätigkeit aus medizinischen Gründen (hierfür muss keine Verordnung vorliegen) ist keine sogenannte „körpernahe Dienstleistung“. Diese ist im Bereich der gewerblichen Körperpflege wie Kosmetik- und Nagelstudios, Friseure, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und ähnliche Betriebe anzusiedeln.
Naturheilpraxis Götz
Hauptstraße 24. 78112 St.Georgen
Termine online 24/7 unter www.heilpraktikerin-goetz.de
oder unter 07724/918351
Ihre Podologin und Heilpraktikerin Alina Götz