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💉 Impftermine am 04.01.2022 und am 05.01.2022 💉

❗Neuerung: Die Boosterimpfung (Drittimpfung) kann erfolgen, wenn das 12. Lebensjahr vollendet und die Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt.❗

Jeweils ab 10:00 Uhr besteht die Möglichkeit zur Boosterimpfung sowie auch zur Erst- und Zweitimpfung im Bürgerhaus Bovenden, Rathausplatz 3, 37120 Bovenden.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird, solange der Vorrat reicht.

Impfwillige müssen ein Ausweisdokument und den Impfpass mitbringen. Bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter zum Impfen anwesend sein. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren reicht die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aus.

Auf der Seite des RKI kann man bereits vorab den Anamnese- und Einwilligungsbogen und das Aufklärungsmerkblatt ausdrucken. Diese sollten bereits ausgefüllt zu dem Termin mitgebracht werden.

Zudem benötigt jeder zum Betreten der Räumlichkeiten eine FFP2-Maske.
Die Boosterimpfung (Drittimpfung) kann nur erfolgen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet und die Zweitimpfung mindestens drei Monate zurückliegt.
Bei Bürger:innen die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, muss ein Abstand zur Erstimpfung von einem Monat eingehalten werden.

Weitere Informationen sowie die Verlinkung zu der Seite des RKI finden Sie in dem Artikel „Impftermine im Januar 2022 auf www.bovenden.de“

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