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Bewilligungspflicht für Klimaanlagen (Splitgeräte)

Es wurde festgestellt, dass in den vergangenen Wochen Klimaanlagen/Splitgeräte installiert wurden, ohne dass dafür die erforderliche baurechtliche Bewilligung eingeholt wurde. Wir weisen darauf hin, dass die Installation von Split-Klimaanlagen grundsätzlich bewilligungspflichtig ist. Dies dient unter anderem dem Schutz der Nachbarschaft (Lärm) sowie der Einhaltung der geltenden baurechtlichen Vorschriften. Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Klimaanlage ohne die erforderliche Bewilligung installiert haben, werden gebeten, entweder nachträglich ein entsprechendes Baugesuch einzureichen (ordentliches Verfahren) oder die Anlage wieder zu entfernen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinde Bonstetten Bereich Hochbau Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aktuelles aus der Gemeinde Bonstetten veröffentlicht.