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Grossi Flur- und Waldbrandgfaar - absoluts Füürverbot

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der anhaltenden Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine sehr grosse Flur- und Waldbrandgefahr. Die Gefahrenstufe wird auf die höchste Stufe 5 erhöht.

Es gilt deshalb ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.


Unbedingt zu beachten:

  • Grillstellen, auch festeingerichtete, dürfen nicht mehr benutzt werden.
  • In Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Tonnen oder anderen Feuerstellen darf kein Feuer mehr entfacht werden.
  • Die Benutzung von benzinbetriebenen Kochgeräten ist verboten.
  • Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb der Wälder nur mit genügend Bodenabstand auf einem festen und nicht brennbaren Untergrund sowie unter permanenter Aufsicht genutzt werden.
  • Cheminées, Pizzaöfen und Smokers dürfen nur auf Sitzplätzen und Terrassen und mit genügend Abstand zu Wald und Wiese betrieben werden.
  • Das Rauchen im Wald ist nicht mehr gestattet, Raucherwaren sowie Zündhölzer dürfen nicht im Freien weggeworfen werden und das Anzünden von Kerzen im Freien ist untersagt.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern, Vulkanen oder Bengalischen Zündhölzern, das Entzünden von Höhenfeuern und das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen usw. sind verboten.
  • Sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen können, sind nur mit der hinreichend gebotenen Vorsicht und durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auszuführen.

Die Missachtung der Verbot wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Aktuelle Gefahrenlage und Massnahmen auch unter: www.waldbrandgefahr.ch / www.alert.swiss


Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeinde Triesenberg veröffentlicht.