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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Thurgau die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (gross) erhöht. Deshalb gilt per sofort bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.


Das Verbot gilt im Wald sowie in einem Umkreis von 50 Metern. Das Entfachen von Feuer ist in diesem Bereich untersagt. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Widerhandlungen können gebüsst werden.


Die Bevölkerung wird zudem gebeten, keine brennenden Zigaretten oder Streichhölzer wegzuwerfen und die Anweisungen der Behörden zu beachten. Bereits kleinste Funken können aufgrund der anhaltenden Trockenheit einen Waldbrand auslösen.


Aktuelle Informationen und weitere Hinweise finden Sie unter www.alert.swiss sowie auf der Website des Forstamts Thurgau.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos der Gemeinde Matzingen veröffentlicht.