Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Seit Freitag, 10. Juli 2026 gilt im ganzen Kanton Zug ein Feuerverbot im Wald und in einem Abstand von 50 Metern zum Wald. Damit gilt die Gefahrenstufe 4, grosse Waldbrandgefahr.
Regeln Gefahrenstufe 4
Wald / Waldabstand 50 Meter: Im Wald und in Waldesnähe ist es verboten, Feuer zu entfachen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen. Ausgenommen vom Verbot sind die Verwendung von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
Übriges Gebiet: Verboten sind das Grillieren in unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerken, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern. Erlaubt ist lediglich das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills auf befestigtem Untergrund, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt. Höhenfeuer sind verboten.