Feuer- und Feuerwerksverbot
Seit dem 3. Juli 2026 gilt ein Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit. Die Situation im Wald ist sehr angespannt. Zur Waldbrandgefahrenstufe 4 kommt der Laubfall in gewissen Regionen dazu, was die Entzündbarkeit und die Ausbreitung eines Brandes enorm begünstigt.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.