Pilotversuch zum Schutz des Radverkehrs
L 3118 Elleringhausen - Nieder-Waroldern:
Radschutzstreifen erstmals auch außerorts
Der Radverkehr hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Viele Touristen nutzen das Rad, um das Waldeck-Frankenberger Land zu erkunden. Aber auch die Einheimischen steigen gerne auf das Fahrrad, um zur Arbeit zu gelangen, Besorgungen zu machen oder als Freizeitgestaltung.
Um dem gerecht zu werden, investieren der Landkreis Waldeck-Frankenberg und die Kommunen sowie das Land Hessen viel in die Erneuerung und den Ausbau des regionalen Radwegenetzes. Da wo kein neuer Radweg gebaut werden kann, werden bestehende Wege nach den aktuellen Vorgaben ausgebaut. Was aber, wenn beides nicht möglich ist?
Dafür gibt es die neue Lösung in Form eines außerörtlichen Radschutzstreifens. Was innerorts bereits seit 1997 möglich ist, wird nun in einem zweijährigen Pilotversuch erstmals auch außerorts erprobt. Auf der Landesstraße 3118 zwischen den Twistetaler Ortsteilen Elleringhausen und Nieder-Waroldern soll es zukünftig beidseitig Radschutzstreifen geben.
Auf einem Kilometer Länge ziehen sich die Streifen gut gekennzeichnet durch die gestrichelte Leitlinie und das immer wieder auftauchende Piktogramm „Radverkehr“ auf der Fahrbahn entlang. Die 1,50 Meter breiten Streifen sollen den Radfahrenden besonderen Schutz gewähren. Denn hier muss der Kraftverkehr künftig dem Radverkehr den Vorrang lassen.
In der Praxis sieht es so aus: Der Kraftverkehr darf den Radschutzstreifen nur befahren, wenn er dem Gegenverkehr ausweichen muss. Ist in der Situation ein Radfahrer oder eine Radfahrerin auf dem Schutzstreifen unterwegs, muss der Kraftverkehr sich dahinter einordnen, bis der Gegenverkehr vorbei ist. Erst dann darf das Kraftfahrzeug den vorausfahrenden Radverkehr mit dem gesetzlich geregelten Mindestabstand von zwei Metern überholen.
Und noch etwas gilt es auf der Strecke zwischen Elleringhausen und Nieder-Waroldern zu beachten: Hier gilt dann zukünftig Tempo 70.
Der Pilotversuch soll zeigen, inwieweit die außerörtlichen Radschutzstreifen praxistauglich sind. Fest steht, dass es genaue Vorgaben gibt, wo und unter welchen Voraussetzungen Radschutzstreifen überhaupt eingerichtet werden können. Hier spielen unter anderem die Fahrbahnbreite, die Verkehrsmenge oder auch die Entfernung zu bestehenden Alternativrouten eine Rolle.
Das Projekt ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem durchgängigen und sicher befahrbaren Radverkehrsnetz.