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Japankäfer im Kanton Zug - Massnahmen zur Eindämmung trefen in Kraft

Der Kanton Zug intensiviert nach dem ersten Auffinden von Japankäfern in Zug und in Baar die Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling zu tilgen. Ab sofort bis Ende September gilt deshalb ein Bewässerungsverbot im Befallsherd für Rasen-​ und grasbewachsene Grünflächen. Dazu gilt ein Transportverbot für Schnittgut aus der Pufferzone und ein Exportverbot der Oberflächenschicht des Bodens aus dem Befallsherd hinaus.


Im Kanton Zug wurde ein intensives Fallennetz zur Überwachung des Japankäfers installiert.

Nach dem Fang von 22 Japankäfern im Stadtgebiet Zug und in Baar wurden zwei Zonen definiert: ein Befallsherd (rund 1 km um die Fundstellen) sowie eine Pufferzone (weitere 5 km um den Befallsherd).

Die genaue Gebietsabgrenzung (Befallsherd und Pufferzone) sind ersichtlich auf der Karte www.schluechthof.ch/japankaefer. In diesen Zonen gelten seit dem 15. Juli 2026 Massnahmen zur Bekämpfung und Tilgung des Japankäfers.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Rathaus veröffentlicht.
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