Feuerverbot; Anordnung für das ganze Gemeindegebiet
Der Gemeinderat Bonstetten hat die aktuelle Lage aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr geprüft. Er hat deshalb mit Präsidialverfügung vom 20. Juli 2026 entschieden, für das gesamte Gemeindegebiet ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen. Das Verbot tritt am Dienstag, 21. Juli 2026, in Kraft und gilt bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Feuerverbotes durch den Kanton Zürich. Es umfasst das Entfachen von Feuer im Freien (inkl. Höhenfeuer) sowie das Abbrennen von Feuerwerk.
Kontrollierte Grillfeuer (z. B. Gas-/Elektro- und Holzkohlegrill) in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten und auf Terrassen, sind unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht sowie Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z. B. auf befestigten Plätzen).
Mit diesem Entscheid schliesst sich Bonstetten den Gemeinden des Bezirks Affoltern an, welche bereits Ende Juni entsprechende Massnahmen beschlossen haben. Ziel des Verbots ist es, das Risiko von Wald, Flur und Vegetationsbränden zu minimieren und die Bevölkerung sowie die Infrastruktur zu schützen.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und appelliert an alle, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
Gemeinde Bonstetten
Bereich Sicherheit
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