Kein Rechtsmittel gegen Tempo 30 auf der Dorfstrasse
Die Gemeinde Obfelden kann die vorübergehende Verkehrsanordnung «Flankierende Massnahmen (FlaMa) Dorfstrasse» wie geplant umsetzen. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurde kein Rechtsmittel ergriffen und die Rechtskraftbescheinigung liegt zwischenzeitlich vor. Damit können die beschlossenen Massnahmen noch während den Sommerferien realisiert werden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus der Gemeinde Obfelden veröffentlicht.