Waldbrandgefahr: generelles Feuerwerkverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr gilt ab sofort im ganzen Kanton Bern ein generelles Feuerwerksverbot. Das Zünden von Feuerwerk, Raketen und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist bis auf Weiteres verboten, ebenso das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhen- und 1.-August-Feuern.
Zusätzlich gilt im gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Bitte beachten Sie die Anweisungen der Behörden und tragen Sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, Brände zu verhindern.
Weitere Informationen: www.be.ch/waldbrandgefahr
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Einwohnergemeinde Pieterlen veröffentlicht.