Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Mit Medienmitteilung vom 23. Juli 2026 teilt der Kanton Luzern mit, dass am Nationalfeiertag ein absolutes Verbot für Feuerwerke und 1. August-Feuer gilt.
Das Verbot umfasst das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art sowie das Entzünden von 1.-August- und Höhenfeuern. Das bereits bestehende absolute Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand bleibt ebenfalls bestehen.
Weitere Informationen finden Sie unter
🔹 https://lawa.lu.ch/wald/waldschutz/Waldbrandgefahr_und_geltende_Massnahmen/TrockenheitGefahrenstufe4
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Bild: ChatGPT
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.