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Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestens 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.


Generelles Feuerwerksverbot

Das Zünden von Feuerwerkskörper (inkl. Kleinst-Knallkörper) und Raketen sowie andere pyrotechnische Gegenstände auf dem ganzen Kantonsgebiet ist generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.

Feuerwerke auf Seen sind möglich.


Aufruf zu grosser Vorsicht

Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.