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Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine im Kanton Luzern

Am 1. Januar 2026 trat das Gesetz für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft. Folgedessen wird per 1. August 2026 auch das kantonal einheitliche Antragsverfahren für die Betreuungsgutscheine für Vorschulkinder eingeführt.


Die Fallapplikation ist ab dem 3. August 2026 in Betrieb. Gesuche können ab diesem Zeitpunkt über das Portal https://my.lu.ch/Pages/Themes/Detail.aspx?id=11 eingegeben werden – via Dienstleistungkategorie «Gesundheit & Soziales» und Auswahl der entsprechenden Dienstleistung.

Sämtliche wichtige Informationen sind auf der Website der https://disg.lu.ch/themen/kjf/fruehe_foerderung/Familienergaenzende_Kinderbetreuung zu finden oder auf der Website der Gemeinde Schötz https://www.schoetz.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=236.


Die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern stellt bereits heute einen Online-Rechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine erste Einschätzung des eventuellen Anspruchs und dient bis zur Einführung der Fallapplikation als Orientierungshilfe.


Wichtig! Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Gesuche in Schötz erst beginnen kann, wenn diese vom Kanton beurteilt worden sind. Sollten Sie bis dahin Fragen zum Gesuchsprozess haben, die in den F&A des Kantons nicht beantwortet werden, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected].


Auszahlungen werden wahrscheinlich erst ab Anfangs September getätigt. Bei langfristigen finanziellen Engpässen wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Schötz

Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Geduld und Ihr Verständnis und wünschen weiterhin schöne Sommerferien.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.