Grosse Waldbrandgefahr: Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem 1. August bestehen. Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.
Die Trockenheit im Kanton Solothurn hält weiterhin an. Am kommenden Wochenende sind nur minimale Niederschlagsmengen zu erwarten. Danach kündigt sich die nächste Hitzewelle an.
Nachfolgende Einschränkungen bleiben deshalb im Kanton Solothurn mindestens bis nach dem 1. August bestehen:
das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern
das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet
das Fischerei- und Betretungsverbot für Fliessgewässer (mit Ausnahme von Aare, Emme und Birs)
das grundsätzliche Wasserentnahmeverbot für öffentlichen Gewässer ohne kantonale Bewilligung
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr werden weiterhin keine Ausnahmebewilligungen für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke erteilt.
Die einzelnen Massnahmen wurden durch die jeweils zuständigen Ämter in enger Abstimmung entschieden. Die Lage wird weiterhin beobachtet.
Hotline für Anfragen:
Waldbrand-Hotline, Montag bis Freitag, 8–17 Uhr, 032 627 61 61, [email protected]
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Infos Gerlafingen veröffentlicht.