Grundsatzbeschluss Ganztagsanspruch in der Grundschule
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Nach einer Informationsveranstaltung im April wurden die Eltern der kommenden vier Erstklässler-Jahrgänge zu ihren Wünschen hinsichtlich der künftigen Betreuungsform befragt.
Die Umfrage ergab kein eindeutiges Meinungsbild: Die Wünsche nach einer Halbtagsgrundschule und einer gebundenen Ganztagsgrundschule lagen nahezu gleichauf. Daher soll der offene Ganztag weiterverfolgt werden, da er den Familien die größte Flexibilität bietet. Eine Umsetzung mit acht Stunden an drei Tagen wäre aus Sicht der Schule möglich, die Teilnahme bleibt freiwillig.
Für die Einführung ist eine Antragstellung erforderlich. Verwaltung und Schule werden diese gemeinsam vorbereiten und ein pädagogisches Konzept erarbeiten. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird eine weitere Elternumfrage durchgeführt, um auf Grundlage des konkreten Konzepts den aktuellen Bedarf zu ermitteln.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Einführung des offenen Ganztags grundsätzlich zu verfolgen und die Verwaltung mit der Antragstellung zum 1. Oktober 2027 zu beauftragen. Eine Umsetzung ist frühestens zum Schuljahr 2028/2029 vorgesehen.