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Fortbestehen des Feuer- und Feuerwerkverbots

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner


Das vom Kanton Schaffhausen erlassene Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft.


Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist keine Entspannung der Gefährdungssituation zu erwarten. Wir bitten Sie daher, dies bereits beim allfälligen Kauf von Feuerwerkskörpern zu berücksichtigen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Feuerwerk zu erwerben. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das geltende Feuerwerksverbot konsequent durchgesetzt wird. Verstösse gegen das Verbot werden umgehend der Polizei gemeldet.


Im Kanton Schaffhausen wird ein Verstoss gegen das kantonale Feuerverbot gemäss Art. 41a des kantonalen Brandschutzgesetzes (SAR 550.100) mit einer Busse bestraft.

In den offiziellen Verfügungen und im Gesetz selbst ist kein fester, pauschaler Geldbetrag (wie ein fixer Ordnungsbussenbetrag) im Voraus beziffert. Die genaue Höhe der Busse wird im Rahmen des ordentlichen Untersuchungsverfahrens durch die zuständigen Behörden (bzw. die Staatsanwaltschaft) festgelegt. Je nach Schwere des Vergehens, dem Grad der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes und der konkreten Gefährdungslage bewegen sich solche Bussen im Rahmen von Übertretungen (grundsätzlich bis zu 10'000 Franken, in der Praxis bei einfachen Verstössen oft ab ca. 100 bis mehreren Hundert oder Tausend Franken).


Wird durch das illegale Feuer zudem ein Brand ausgelöst, haften Sie ausserdem persönlich für sämtliche Kosten des Feuerwehreinsatzes sowie für die Schadensbehebung und Wiederaufforstung, was schnell Zehntausende oder Hunderttausende von Franken betragen kann.


Nachtrag zur 1. August-Feier: Entgegen des 1. August-Programms wird aufgrund des Regierungsratsbeschlusses und der aktuellen Wetterlage kein Höhenfeuer stattfinden. Wie bereits erwähnt, ist das Ablassen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.


Bitte nehmen Sie diese Verantwortung ernst. Mit Ihrem verantwortungsbewussten Verhalten tragen Sie entscheidend zum Schutz von Mensch, Tier und Natur bei. Wir appellieren eindringlich an Ihre Vernunft und danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Lohn veröffentlicht.