FFP2-Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Nachdem die Baden-Württembergische Landesregierung in der aktuellen Corona-Verordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen angepasst hat, müssen nun auch in Rheinfelden beim Betreten des Rathauses und aller städtischen Einrichtungen Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren eine FFP2- Maske oder eine vergleichbare Maske (etwa KN95-, N95-, KF94- oder KF95-Maske) tragen.

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