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Feuerwerksverbot in der Gemeinde Surses

Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit Knall- und Lärmeffekt im gesamten Gemeindegebiet verboten ist. Im Siedlungsgebiet sind hingegen pyrotechnische Gegenstände ohne besonderen Lärmeffekt, wie zum Beispiel Vulkane, Wunderkerzen, Fackeln etc. erlaubt.


Erlaubte Feuerwerkskörper:

  • Vulkane
  • Fontänen und Sonnen
  • Bengalische Zündhölzer
  • Fackeln und Lampione
  • Römische Lichter und Kleinfeuerwerk ohne Knalleffekte


Bitte beachten Sie zudem das aktuell geltende absolute Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets.


Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Ferienregion Val Surses Savognin Bivio veröffentlicht.