Zweite öffentliche Auflage der Revision Ortsplanung Gerlafingen

Gestützt auf §15 sowie §68 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 legt der Gemeinderat die nachfolgend aufgeführten Dokumente während 30 Tagen ein zweites Mal öffentlich auf:

Zur 2. öffentlichen Auflage gelangen folgende Pläne und Reglemente:

Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage;
Bauzonen- und Gesamtplan; 1:2000
 
Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage;
Erschliessungs- und Baulinienplan; 1:1000
 
Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage;
Zonenreglement.

Es gelangen nur die Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage zur 2. öffentlichen Auflage.

Orientierend können zudem eingesehen werden:

(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)

Bauzonen- und Gesamtplan (1:2000)
Erschliessungs- und Baulinienplan (Gesamtplan 1:2000)
Erschliessungs- und Baulinienplan (südlicher Dorfteil 1:1000)
Erschliessungs- und Baulinienplan (nördlicher und östlicher Dorfteil 1:1000)
Netzplan mit Strassenkategorien (1:2000)
Baureglement inkl. Anhang (das Baureglement wird durch die Gemeindeversammlung verabschiedet)
Raumplanungsbericht (Hauptbericht mit Änderungen in der Nutzungsplanung)
Raumplanungsbericht (Grundlagenteil)
Räumliches Leitbild 2017
Tabelle Naturinventar Gerlafingen 2019 (Überprüfung Naturinventar / Neuaufnahme zusätzliche Objekte), Kurzbeschrieb Objekte Naturinventar Gerlafingen 2019, Plan Naturinventar 2019; Revidiert Nr. 5 vom 23. November 2021
Naturkonzept 2019
Fassungsvermögen / Stand der Bebauung Stand: Zonenplan gültig bis und mit RRB Nr. 798 vom 3. Mai 2016
Fassungsvermögen / Stand der Bebauung Stand: Entwurf Zonenplan
Planungsmehrwertausgleichsreglement 2019
Tabelle zur geschätzten Mehrwertabgaben (Ziff. 4.14.4 Raumplanungsbericht)
Mitwirkungsbericht
Waldfeststellungspläne (3 Detailpläne, 1:1000)

Auflagefrist:

14. Januar bis 14. Februar 2022

während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten, Anmeldepflicht (siehe unten)

Auflageort:

Bauverwaltung Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen

Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Einsprachen sind zu richten an:

Gemeinderat Gerlafingen, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen

Hinweis zur Besichtigung der Akten im Kontext der Corona-Pandemie:

Die Auflageakten können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Gerlafingen besichtigt werden. Es gelten die jeweils aktuellen Schutzmassnahmen. Damit diese vor Ort eingehalten werden können, bitten wir Sie vorgängig um telefonische Anmeldung beim Sekretariat der Bauverwaltung (Telefon: 032 674 44 66). 

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:

Ab Beginn der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

Hinweise zu den kantonalen Plänen

Der Gemeinderat legt für den Kanton die Waldfeststellungspläne als orientierende Grundlage auf. Die Kantonalen Erschliessungspläne werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgelegt.

 

Gerlafingen, 13.01.2022

Einwohnergemeinde Gerlafingen
Gemeinderat
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