Feuerverbot im Wald und im Abstand von 100m zum Wald
Seit gestern ist die Verordnung Feuerverbot in Kraft. Diese verbietet offenes Feuer oder offenes Licht im Wald oder im Abstand von weniger als 100 m vom Wald. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen. Auch ein Grillen mit Gasgrill ist nicht erlaubt. Ein Elektrogrill wäre möglich.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, dieses Verbot unbedingt zu beachten. Gemeinsam tragen wir dazu bei, Waldbrände zu verhindern und unsere Wälder zu schützen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 🌳
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus dem Rathaus veröffentlicht.