Verkaufsverbot für sämtliche Feuerwerkskörper
Aufgrund der weiterhin äusserst hohen Brandgefahr und der angekündigten Hitzewelle hat der Staatsrat den Verkauf sämtlicher Feuerwerkskörper im ganzen Kanton Wallis mit sofortiger Wirkung verboten. Die betroffenen Produkte müssen in allen Geschäften aus dem Verkauf genommen werden.
Weiterhin gilt ein allgemeines Feuerverbot im Freien. Auch das Abbrennen von Feuerwerk und die Verwendung sämtlicher anderer pyrotechnischer Gegenstände sind untersagt.
Die Bevölkerung wird gebeten, grösste Vorsicht walten zu lassen und alles zu unterlassen, was einen Brand auslösen könnte.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen der Stadtgemeinde Brig-Glis veröffentlicht.