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Feuerverbot

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner


Das Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen hat am 29. Juli 2026 aufgrund der anhaltenden Trockenheit folgendes verfügt:


  • Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 (sehr hohe Gefährdung) erhöht.
  • Das Feuern ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Schaffhausen generell verboten. Das Verbot gilt für sämtliche Feuer (auch Feuer an Feuerstellen, in Feuerschalen, Cheminées, in Holzkohle- und Einweggrills, Finnenkerzen usw.) sowie für das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren, und das Abbrennen von Feuerwerk und Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons.
  • Mit der gebotenen Vorsicht dürfen Gas- und Elektrogrills respektive -küchen in Siedlungsgebieten und Zwischengeländen auf befestigtem Untergrund weiterhin benützt werden.
  • Vorsätzliche und fahrlässige Widerhandlungen werden mit Busse bestraft (Art. 41a Brandschutzgesetz).


Diese Verfügung tritt per 30. Juli 2026 in Kraft und ist bis auf Widerruf gültig.


Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.


Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Lohn veröffentlicht.
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