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Betreuungsgutscheine ab August 2026

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt.


Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können für ihre Kinder ab dem 3. August 2026 neu über den Onlineschalter my.lu.ch Betreuungsgutscheine beantragen.


Die Prüfung und Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch das Sozialamt Entlebuch für Gesuchstellende mit Wohnsitz in Entlebuch.


Ausführliche Informationen zu den Betreuungsgutscheinen finden Sie unter Aktuelles – Gemeinde Entlebuch und Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton Luzern.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Entlebuch veröffentlicht.