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Verhinderung Brand in der Grüngutsammelstelle

Soeben konnte ein Brand in der Grüngutsammelstelle verhindert werden. Die heikle Situation wurde durch das falsche Entsorgen von brennender Asche verursacht.

Asche muss mindestens 48 Stunden ausglühen bevor sie in einem feuerfesten Behälter entsorgt wird. Asche gehört NICHT in die GRÜNGUTENTSORGUNG !

Auskünfte über die korrekte Entsorgung von verschiedenen Wertstoffen können Sie auf der Homepage des Entsorgungszweckverbandes Obwalden einholen: http://ezvow.ch/wertstoffe.html

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