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Absolutes Feuer und Feuerwerksverbot

Feuerverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet sowie weiterhin geltendes Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet, bis auf Widerruf, aufgrund anhaltender Trockenheit und Waldbrandgefahr Stufe 5.


Geltungsbereich Feuerverbot: Gesamtes Kantonsgebiet. Ausgenommen sind Gas und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.


Geltungsbereich Feuerwerksverbot: gesamtes Kantonsgebiet. Ausgenommen sind bereits bewilligte Grossfeuerwerke.


Feuerwerkskörper und Funkenflug können Felder, Wiesen und Waldränder entzünden und dadurch Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten.


Im betroffenen Gebiet herrscht Waldbrandgefahr.


Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuerstellen und Holzkohlegrills in privaten Haushalten.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Feuerwehr Hefenhofen-Sommeri veröffentlicht.