Collagebild 1

Absoluts Füürverbot im Freia

Aufgrund der anhaltenden ausserordentlichen Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine sehr grosse Flur- und Waldbrandgefahr (Stufe 5). Es gilt deshalb bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.


Unbedingt zu beachten:


VERBOTENE TÄTIGKEITEN:

  • Entzünden von Feuer im Freien.
  • Entfachen jeglicher Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Feuertonnen oder anderer Feuerstellen.
  • Betrieb von benzinbetriebenen Kochgeräten.
  • Rauchen im Wald.
  • Wegwerfen von Raucherwaren und Zündhölzern im Freien.
  • Anzünden von Kerzen im Freien.
  • Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper, Vulkane oder bengalischer Zündhölzer.
  • Entzünden von Höhenfeuern.
  • Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks- oder Wunschlaternen.


MIT VORSICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:

  • Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb von Wäldern mit ausreichend Bodenabstand auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund und unter permanenter Aufsicht betrieben werden.
  • Cheminées, Pizzaöfen und Smoker dürfen nur auf Sitzplätzen und Terrassen sowie mit ausreichendem Abstand zu Wald und Wiesen betrieben werden.
  • Sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen können, dürfen nur mit der gebotenen Vorsicht und durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal ausgeführt werden. Auf der Baustelle muss geeignetes Löschmaterial vorgehalten werden.


Die Missachtung des Verbotes wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Aktuelle Gefahrenlage und Massnahmen sind auch unter: www.waldbrandgefahr.ch / www.alert.swiss abrufbar

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus der Gemeinde Triesenberg veröffentlicht.