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E-Scooter in unserer Gemeinde – aber bitte richtig! 🛴⚠️

Viele der bei uns gesichteten E-Scooter entsprechen leider nicht den Vorschriften.

Achtung: Kaufbarkeit bedeutet nicht automatisch Straßenzulassung.

Das muss der E-Scooter haben (max. 20 km/h):

• Zulassung: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Fabrikschild (mit Aufschrift „Elektrokleinstfahrzeug“ und ABE-Nummer).

• Versicherung: Gültige Plakette (aktuell schwarz, ab März 2027 blau).

• Technik: Zwei Bremsen, Licht (vorne/hinten), gelbe Seitenreflektoren, Glocke.

Die wichtigsten Regeln im Verkehr:

• Wo fahren? Radwege müssen benutzt werden. Gibt es keine, muss auf der Straße gefahren werden. Gehwege sind absolut tabu! Auf gemeinsamen Geh-/Radwegen haben Fußgänger Vorrang.

• Alter: Erst ab 14 Jahren erlaubt.

• No-Gos: Zu zweit fahren ist verboten. Handy am Steuer kostet 100 € + 1 Punkt.

• Alkohol/Drogen: Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen droht eine Straftat.

• Abbiegen: Ohne Blinker muss deutlich Handzeichen gegeben werden.

Sicherheit & Versicherungsschutz

Wer illegal (ohne Zulassung) fährt, riskiert bei Unfällen den Versicherungsschutz. ⚠️❗️


Ihr Ordnungsamt bedankt sich für Ihre Mithilfe und wünscht allzeit gute, unfallfreie Fahrt! 🙏👮‍♀️🛴

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Hohentengen a. H. veröffentlicht.