E-Scooter in unserer Gemeinde – aber bitte richtig! 🛴⚠️
Viele der bei uns gesichteten E-Scooter entsprechen leider nicht den Vorschriften.
Achtung: Kaufbarkeit bedeutet nicht automatisch Straßenzulassung.
Das muss der E-Scooter haben (max. 20 km/h):
• Zulassung: Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Fabrikschild (mit Aufschrift „Elektrokleinstfahrzeug“ und ABE-Nummer).
• Versicherung: Gültige Plakette (aktuell schwarz, ab März 2027 blau).
• Technik: Zwei Bremsen, Licht (vorne/hinten), gelbe Seitenreflektoren, Glocke.
Die wichtigsten Regeln im Verkehr:
• Wo fahren? Radwege müssen benutzt werden. Gibt es keine, muss auf der Straße gefahren werden. Gehwege sind absolut tabu! Auf gemeinsamen Geh-/Radwegen haben Fußgänger Vorrang.
• Alter: Erst ab 14 Jahren erlaubt.
• No-Gos: Zu zweit fahren ist verboten. Handy am Steuer kostet 100 € + 1 Punkt.
• Alkohol/Drogen: Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen droht eine Straftat.
• Abbiegen: Ohne Blinker muss deutlich Handzeichen gegeben werden.
Sicherheit & Versicherungsschutz
Wer illegal (ohne Zulassung) fährt, riskiert bei Unfällen den Versicherungsschutz. ⚠️❗️
Ihr Ordnungsamt bedankt sich für Ihre Mithilfe und wünscht allzeit gute, unfallfreie Fahrt! 🙏👮♀️🛴