offizielle Feststellung des Landkreises Esslingen

Für den Landkreis Esslingen ist die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II seit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

Damit treten die Maßnahmen des § 17a Abs. 1, 2 CoronaVO (Aufenthalt von nicht-immunisierten Personen außerhalb der Wohnung) ab Montag, 17. Januar 2022 in Kraft.

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