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Absolutes Feuerverbot im Freien

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erlässt per 6. August 2026, 12.00 Uhr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und Hitze sowie der damit verbundenen Gefahr von Wald- und Flurbränden für das gesamte Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) ein absolutes Feuerverbot im Freien.


Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet untersagt.


Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über https://www.waldbrandgefahr.ch/ und https://lawa.lu.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltenden Massnahmen zu informieren.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Schötz veröffentlicht.
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