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Weiterhin gilt das absoltue Grillverbot im Wald

Die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ist untersagt.


Aufgrund der Trockenheit und Hitze darf bis auf weiteres auf den Grillplätzen (Förstelhütte, Pavillon Bargen & Pavillon Flinsbach) kein offenes Feuer mehr gemacht werden. Jegliches Grillen ist verboten!

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.