Weiterhin gilt das absoltue Grillverbot im Wald
Die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills ist untersagt.
Aufgrund der Trockenheit und Hitze darf bis auf weiteres auf den Grillplätzen (Förstelhütte, Pavillon Bargen & Pavillon Flinsbach) kein offenes Feuer mehr gemacht werden. Jegliches Grillen ist verboten!
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.