Dachbegrünung und Photovoltaik
Die Stadt Romanshorn hat den gesetzlichen Umgang mit Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünungen bei Baugesuchen von Gebäuden mit Flachdächern ab 50 Quadratmetern präzisiert.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.