Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Gewässern
Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit und geringen Wasserführung weisen wir darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und Gewässern grundsätzlich nicht zulässig ist, sofern keine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Dies gilt insbesondere für die Entnahme von Wasser mittels Kanister, Schläuchen, Eimern, Pumpen oder sonstigen Hilfsmitteln.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger von einer Wasserentnahme aus Bächen und Gewässern Abstand zu nehmen. Die Maßnahme dient dem Schutz der Gewässer und den darin lebenden Tieren und Pflanzen.
Wir bitten um Beachtung!
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Rathaus / Verwaltung (intern) veröffentlicht.