Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente (Hinterbliebenenrente)
Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Wenn Menschen ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verlieren,
müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum
seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die
Hinterbliebenenrente. Die Witwen- oder Witwerrente kommt nicht automatisch.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet
die wichtigsten Fragen, die für die ersten Schritte helfen.
Bekomme ich die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?
Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder
Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die
Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für
den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die bislang gezahlte Rente. Wurde noch
keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem
Todestag.
Wann muss ich spätestens den Antrag auf Witwen-/Witwerrente stellen?
Einen Hinterbliebenenrentenantrag müssen Sie nicht sofort stellen. Hiermit
können Sie sich bis zu zwölf Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange
werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Den elektronischen Antrag
auf Hinterbliebenenrente (R 0500) können Sie unter www.deutsche-
rentenversicherung.de/eantrag-R0500 stellen.
Was ist ein Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach
dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher
Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr
nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Bekomme ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb
von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein
entsprechendes Formular erhalten Sie beim Renten Service der Deutschen Post
AG.
Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals gleich durch das
Bestattungsinstitut beantragt.
Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in
schweren Zeiten“. Diese kann auf
www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente
herunterladen werden.
Anmerkung für die Redaktion
Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung im Land
Ansprechpartnerin in Sachen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente
für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als
Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liechtenstein und Schweiz auch
bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und
Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie
ist kundennah vor Ort mit Regionalzentren, Außenstellen, Servicezentren für
Altersvorsorge, Ansprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem
Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche
Versichertenberatende, um Versicherten in der direkten Nachbarschaft
Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als
100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.