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Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente (Hinterbliebenenrente)

Die Deutsche Rentenversicherung informiert:


Wenn Menschen ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verlieren,

müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum

seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die

Hinterbliebenenrente. Die Witwen- oder Witwerrente kommt nicht automatisch.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet

die wichtigsten Fragen, die für die ersten Schritte helfen.


Bekomme ich die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?

Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder

Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die

Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für

den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die bislang gezahlte Rente. Wurde noch

keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem

Todestag.


Wann muss ich spätestens den Antrag auf Witwen-/Witwerrente stellen?

Einen Hinterbliebenenrentenantrag müssen Sie nicht sofort stellen. Hiermit

können Sie sich bis zu zwölf Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange

werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Den elektronischen Antrag

auf Hinterbliebenenrente (R 0500) können Sie unter www.deutsche-

rentenversicherung.de/eantrag-R0500 stellen.


Was ist ein Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach

dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher

Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr

nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.


Bekomme ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?

Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb

von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein

entsprechendes Formular erhalten Sie beim Renten Service der Deutschen Post

AG.


Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals gleich durch das

Bestattungsinstitut beantragt.


Information

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in

schweren Zeiten“. Diese kann auf

www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente

herunterladen werden.



Anmerkung für die Redaktion

Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung im Land

Ansprechpartnerin in Sachen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente

für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als

Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liechtenstein und Schweiz auch

bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und

Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie

ist kundennah vor Ort mit Regionalzentren, Außenstellen, Servicezentren für

Altersvorsorge, Ansprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem

Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche

Versichertenberatende, um Versicherten in der direkten Nachbarschaft

Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als

100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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