Collagebild 1

Ratenweiser Bezug der Gemeindesteuern 2022 / Wichtige Informationen

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Einzahlungsscheine für sämtliche Raten zugestellt. Die Raten entsprechen 90% der letzten Veranlagung. Rate fällig am zahlbar bis 1. Rate 10. Februar 2022 10. März 2022 2. Rate 10. April 2022 10. Mai 2022 3. Rate 10. Juni 2022 10. Juli 2022 4. Rate 10. August 2022 10. September 2022 5. Rate 10. Oktober 2022 10. November 2022   Die Raten sind innert 30 Tagen ab Fälligkeit zahlbar. Werden die Raten innert 30 Tagen seit der Fälligkeit nicht bezahlt, so sind sie vom Ablauf dieser Frist an verzinslich. Der Verzugszins beträgt 3.5% und wird bei der Schlussabrechnung verrechnet. Der 1. Einzahlungsschein ist für den Gesamtbetrag oder die 1. Rate zu benutzen. Die ratenweise eröffneten Steuern können nicht beanstandet werden. Einsprachen und Rekurse können nur gegen die endgültige Veranlagung vorgenommen werden. Für Steuern unter CHF 300.-- (Basis: Vorjahr), werden keine Raten in Rechnung gestellt. Personen, die keine Raten erhalten haben und voraussichtlich über diese CHF 300.-- zu stehen kommen, wollen sich bitte melden, damit ihnen diese Raten noch zugestellt werden können.   Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Saas-Fee veröffentlicht.