Abfrage Bedarf Notbetreuung
Die Corona-Verordnung für Schulen sieht grundsätzlich die Anordnung einer Notbetreuung – sofern der Präsenzunterricht oder der Ganztagsbetrieb auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht vollständig sichergestellt werden kann – vor.
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