Mitwirkung Entwurf Raumkonzept Gemeinde Saas-Fee

Vom 17. August 2021 bis zum 30. September 2021 hat der Gemeinderat die Bevölkerung und interessierten Personen zur Mitwirkung zum Entwurf des Raumkonzepts eingeladen.
Der Entwurf wurde vom Gemeinderat im Zeitraum 2020 – Juli 2021, in Zusammenarbeit mit den beauftragten Raumplanungsbüros, erarbeitet. Bei der Mitwirkung konnten Sie die Stossrichtungen der laufenden Ortsplanung einsehen und bei Bedarf Ihre Anmerkungen eingeben.

Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stellte herzlich für Ihre aktive Mitwirkung und die eingereichten Anmerkungen. Diese stellen eine wertvolle Grundlage dar, um weitere Justierungen am Raumkonzept zu prüfen, bevor dieses vom Gemeinderat offiziell verabschiedet wird.

Der Entwurf des Raumkonzepts wurde zudem der Dienststelle für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht. Diese hat zwischenzeitlich zum eingereichten Entwurf eine positive Stellungnahme abgegeben.

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision ist Saas-Fee gemäss den Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes, sowie des überarbeiteten kantonalen Richtplans (Richtplan-Koordinationsblatt C.1 «Dimensionierung der Bauzonen für die Wohnnutzung») verpflichtet, dass künftige Siedlungsgebiet der Gemeinde zu definieren und die Bauzonen insgesamt zu überprüfen. Um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und eine erwünschte räumliche Entwicklung zu erzielen, wurde in einem ersten Schritt das zur öffentlichen Mitwirkung freigegebene Raumkonzept erarbeitet. Dieses stellt die strategische Grundlage für die Definition des Siedlungsgebietes und die anschliessende Überarbeitung des Zonennutzungsplans und Bau- und Zonenreglements dar.

Im Mai 2020 hat der Gemeinderat nach ersten räumlichen Analysen, Planungszonen im Sinne von Art. 19 des kantonalen Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) erlassen. Der Erlass der Planungszonen sorgt dafür, dass der Handlungsspielraum in der laufenden Ortsplanung nicht durch Bauprojekte eingeschränkt wird.

Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat wertet aktuell zusammen mit den beauftragten Raumplanungsbüros die eingegangenen Inputs aus der Mitwirkung, wie auch diejenigen der Dienststelle für Raumentwicklung aus. In einem Mitwirkungsbericht werden die Stellungnahmen des Gemeinderats zu den einzelnen Mitwirkungsbeiträgen zusammengefasst und wiederum zur öffentlichen Einsicht auf der Gemeinde-Homepage sowie der Gemeindekanzlei aufgelegt. Dabei wird ersichtlich, wie der Gemeinderat andenkt, die Rückmeldungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
 
Je nach dem wird das Raumkonzept aufgrund der Rückmeldungen und der diesbezüglichen Haltung des Gemeinderats überarbeitet und im Anschluss durch diesen verabschiedet. In der Folge wird mit der Ausarbeitung der Entwürfe des grundeigentümerverbindlichen Zonennutzungsplans sowie des Bau- und Zonenreglements begonnen, welche voraussichtlich Ende 2022 zur erneuten Mitwirkung öffentlich aufgelegt werden.

Im Rahmen der Mitwirkung zum Zonennutzungsplan und Bau- und Zonenreglements wird aufgezeigt werden, wo und in welcher Form die eingegangenen Inputs aus der Bevölkerung nach Möglichkeit berücksichtigt worden sind.
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