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ZENSUS 2022

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Wie funktioniert der Zensus?
Beim Zensus 2022 kommt – wie schon beim Zensus 2011 – ein von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickeltes Verfahren zum Einsatz, das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Das bedeutet, es müssen nicht wie bei einer traditionellen Volkszählung alle Bürger*innen befragt werden, da die meisten Daten bereits in den Registern der Verwaltung vorliegen, etwa im Einwohnermeldeamt.
Beim registergestützten Zensus werden Kopien dieser Daten an die amtliche Statistik übermittelt. Dort werden sie unter strengen Datenschutzvorgaben in einem abgeschotteten Bereich zusammengeführt. Möglicherweise sind einzelne Personen oder ganze Familien umgezogen und haben sich am neuen Wohnort noch nicht angemeldet. In diesen Fällen sind die Melderegister fehlerhaft.
Um solche Ungenauigkeiten in der Statistik herauszurechnen werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview befragt.
Diese Stichprobenbefragung ist außerdem notwendig um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie z.B. Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit.
Für Wohnungen und Gebäude gibt es keine flächendeckenden Register. Daher werden etwa 17,5 Mio. Besitzer*innen von Eigentumswohnungen oder Wohngebäuden in Deutschland postalisch befragt. Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime (z.B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. Alten-/Pflegeheime und Kinder-/Jugendheime).
An diesen Anschriften sind die Register besonders ungenau, weil es häufig zu Umzügen kommt.
Der registergestützte Zensus liefert verlässliche Ergebnisse für ganz Deutschland, obwohl nicht alle Menschen in Deutschland befragt werden.

Wer führt den Zensus durch?
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards. Vor Ort sind die kommunalen Erhebungsstellen dafür zuständig, die Befragungen zu koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchzuführen.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger*innen und erfassen die Daten mit einem (Online‐) Fragebogen.
Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Für die Unterstützung bei den Befragungen erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ca. 700 €.

Wer wird befragt?
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürger*innen direkt befragt werden, stützt sich der Zensus im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister.
In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um Über‐ und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht. Bürger*innen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohner*innen in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt.
In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude‐ und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer*innen und Verwalter*innen, sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Hier geht es zur Online-Bewerbung:
https://www.lrasbk.de/Zensus-2022/index.php?object=tx,2961.15849.1&NavID=2961.1751&La=1

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.