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Steuerabschluss 2021

Bei einem Steuerfuss von 105 Prozent (Vorjahr 100 Prozent) weist der Steuerabschluss von Sarmenstorf bei den Einkommenssteuern natürliche Personen, Rechnungsjahr 2021, einen Wert von 5'934'515.99 Franken aus. Dies bedeutet gegenüber dem Budget 2021 eine Erhöhung um 529'615.99 Franken. Gegenüber der Rechnung 2020 weist der Abschluss eine Erhöhung um 565'278.14 Franken aus. Bei den Einkommenssteuern natürliche Personen aus Vorjahren wurde mit einem um total 36'244.77 Franken tieferen Wert als im Budget 2021 veranschlagt abgeschlossen. Die Vermögenssteuern natürliche Personen, Rechnungsjahr belaufen sich auf total 538'559.91 Franken und liegen somit 78'159.91 Franken über dem prognostizierten Budgetwert 2021 sowie mit 70'400.66 Franken über dem Wert des Vorjahres. Beim Vergleich der Vermögenssteuern aus Vorjahren liegt der Gesamtwert um 2'761.73 Franken unter dem Budgetwert 2021. Der Gesamtüberblick zeigt, dass die Steuereinnahmen 567'497.75 Franken über dem Budget 2021 liegen.

Zu den Zahlen der Einkommens- und Vermögenssteuern fallen die Erträge aus Quellensteuern von natürlichen Per-sonen tiefer und die Gewinn-/Kapitalsteuern von juristischen Personen höher aus als budgetiert. Der Minderertrag bei den Quellensteuern beträgt gegenüber dem Budget 2021 Fr. 18'583.00. Bei den Aktiensteuern beträgt der Mehrertrag gegenüber dem Budget 2021 Fr. 94'136.90.

Insgesamt konnten 32'493.70 Franken Nach- und Strafsteuern, 663'276.55 Franken Grundstückgewinnsteuern sowie 9'786.85 Franken Erbschafts-/Schenkungssteuern vereinnahmt werden. Zusätzlich werden die Sondersteuern durch die Einnahmen der Hundesteuern gestützt.

Die Dienststelle Gemeindesteuern zeigt Nettoeinnahmen von 7'270'846.07 Franken gegenüber einem Budgetwert von 6'613'600.00 Franken. Dies entspricht einem Mehrertrag von 657'246.07 Franken; dieser ist mehrheitlich auf die höheren Einkommenssteuern zurückzuführen. Der Nettoertrag bei den Sondersteuern ist um 567'828.60 Franken höher gegenüber dem Budget 2021. Diese Erhöhung ist eindeutig auf die viel höheren Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen.

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