CoronaVerordnung Absonderung – Änderungen ab 26.01.2022 in Kraft

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der CoronaVerordnung Absonderung wurde gestern notverkündet. Die Änderungsverordnung tritt am heutigen 26. Januar 2022 in Kraft.

Auf folgende Änderungen wird hingewiesen:
*' Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.

Konkret sind damit ab sofort Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:
* Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
* genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
* geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
* genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

* Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.

* Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, erfolgen.

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