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Änderung der Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat am heutigen Donnerstag, 27.01.2022 die Corona-Verordnung angepasst. Die geänderte CoronaVO tritt am morgigen Freitag, den 28.01.2022 in Kraft.

Abweichend von der bisherigen Regelung wird die Alarmstufe II nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr.

Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.

Eine Übersicht der ab morgen gültigen Regelungen finden Sie in der angehängten PDF-Datei.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.