Elektronisches Baubewilligungsverfahren "eBau" ab 1. März 2022 obligatorisch

Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch.

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